Aus der Erklärung der Initiative: „Grundgesetz für alle“
„Queere Rechte sind Menschenrechte – und die Initiative „Grundgesetz für alle“ kämpft dafür, dass diese in Zukunft auch durch das deutsche Grundgesetz geschützt werden. Mithilfe einer neuen Petition, einem Messenger an Bundestagsabgeordnete und einem bundesweiten Aktionstag am 19. September soll Druck auf die Politik ausgeübt werden.
Ganz vorn im Grundgesetz – in Artikel 3, Absatz 3 – ist das Diskriminierungsverbot verankert. Queere Menschen finden darin bislang keine Erwähnung. Das Resultat: Jahrzehntelang war die Verfolgung Homosexueller durch den Paragrafen 175 möglich – und Alltagsdiskriminierung in Form des sogenannten Transsexuellengesetzes oder des Blutspendeverbots für queere Männer sind noch immer gesetzlich erlaubt.
Das Bündnis „Grundgesetz für alle“ will das ändern. „Mittlerweile sind wir etwa 200 bundesweit agierende queere Organisationen“, erzählt Christian Gaa, der mit Sören Landmann und Josefine Liebing die Initiative koordiniert. So verschieden die einzelnen Gruppen innerhalb des Bündnisses auch sind: Sie alle fordern lautstark eine Ergänzung des Artikels 3 zum Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Identität.“