Sehr geehrter Herr Landrat Scherer, sehr geehrte Kreisräte, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer!
ich kann dem Beschlussvorschlag so nicht folgen und muß diesem widersprechen,
denn meines Erachtens fehlen einige Informationen zur Beschlussfassung und es ergeben sich nachwievor offene Fragen, ohne deren Beantwortung gar kein Beschluss gefällt werden kann und darf:
Frage: Was wurde in den einzelnen Krankenhausverträgen vereinbart; und wurde da nicht auch eine wohnortnahe Versorgung wegen der gesetzlich verpflichtenden Daseinsvorsorge vereinbart?
Frage: Wissen die Anwesenden eigentlich wie die Kreiskrankenhäuser entstanden sind? 1970 wurden die Ausgaben bzgl. der Gebäude und Geräte durch den BUND vorgegeben. 1984 kam ein Deal zustande, der durch Lothar Späth, Franz-Josef Strauss, Norbert Blüm und Oskar Lafontaine ausgehandelt haben. Daraus erfolgte die Finanzierung der Gebäude nun vom Land aus, die Finanzierung der Geräte blieben beim Bund. Das war der Hintergrund, dass die kommunalen Krankenhäuser dann Kreiskrankenhäuser wurden und damit besser unter die Kontrolle der Landesregierung kamen. – Und mit dieser haben wir es ja nicht leicht bzgl. den kleinen Krankenhäusern.
Strittiger Punkt bzgl. der Behandlung von Patienten ist festgeschrieben im § 12 des SGBs 5, darin steht, dass eine „ausreichende“ Versorgung gewährleistet werden muss. Laut der WHO bedeutet ausreichende Versorgung, dass diese solange gewährleistet wird, bis die Person geheilt ist, bei uns werden teilweise Patienten nach Operationen blutig nach Hause geschickt. Viele sind noch nicht richtig gesund und werden nach Hause geschickt.
Die prekäre finanzielle Situation, vor allem der kleinen Krankenhäusern ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass alles nach Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet wird, jede Krankheit, jede Behandlung wird unabhängig vom einzelnen Patienten und seinem persönlichen Fall und Verlauf der Krankheit pauschal abgerechnet und da kommen die kleinen Krankenhäuser mit pflegerischen Behandlungen und nicht mit vielen Operationen natürlich durch diese neoliberale Programm unter die Räder – dem kann ich als Kreistagsmitglied schon aus Gewissensgründen nicht zustimmen.
Das hat die CDU im Übrigen in Anrufung des Vermittlungsausschusses – protokolliert in der Drucksache 15/134 vom 3.12.2002 – zur Einführung der DRGs zur Absenkung der Lohnnebenkosten durch die rot grüne Bundesregierung bekannt auch als „Beitragsstabilität der Lohnnebenkosten“ sehr schön beschrieben:
Hier ein Dank von der Linken an die CDU
Ich zitiere: „ Zum einen werden die Krankenhäuser schon nach der geltenden Rechtslage angesichts der zu erwartenden Diskrepanz zwischen dem festgesetzten Prozentsatz der Grundlohnsummensteigerung und den tatsächlichen Kostenentwicklungen, insbesondere der Personalkostenentwicklung, ohnehin in kaum zu bewältigendem Ausmaß Einsparungen erbringen müssen.“
Das Ganze war flankierend zur nachfolgenden Agenda 2010.
Was mich am meisten wundert ist, dass wir zu den einzelnen Krankenhäusern keine richtigen Übersichten bekommen haben, wo rechnen sich die einzelnen Abteilungen und wo nicht,
es fehlen schlicht und ergreifend die einzelnen Abteilungsbilanzen, verbunden mit der Fragestellung: welche sind defizitär und warum sind sie defizitär?
Es ist doch der Wahn, man könnte die Krankenhäuser im Wettbewerb gegeneinander führen, und man definiert weiter den ruinösen Verlauf, das immer mehr gearbeitet und behandelt werden muss und dafür weniger bezahlt wird.
Das aktuelle Angebot ist in Ordnung und darf nicht abgebaut werden, sondern muss ausgebaut werden. Warum soll Kehl im Gegensatz zu Achern ins Hintertreffen geraten, obwohl in Kehl fast 10.000 Menschen mehr leben als in Achern??
Die Ausdünnung der Leistungen der sogenannten kleinen Krankenhäusern ist nicht zu legitimieren und wir können das ändern, indem wir die niedrigste Kreisumlage in BaWü hier im Ortenaukreis von derzeit 27,5 um 2, 5 bis 3 Punkte erhöhen, um damit die finanzielle Grundlage für unsere Krankenhäuser sicher zu stellen.
Da werden wahrscheinlich die Bürgermeister im Kreistag aufheulen, sie sollten aber bedenken, dass sie die Bevölkerung zu vertreten haben, die im Großen und Ganzen satte Krankenversicherungsbeiträge bezahlen und diese erarbeitet haben. Im Übrigen sei bemerkt, dass die Parität der Bezahlung der Krankenversicherung durch die Arbeitgeber schon lange verlassen wurde. Die Bevölkerung zahlt nochmal extra Beiträge bei Arzneimitteln und Behandlungen. Ihnen jetzt auch noch die Leistungen der Krankenhäuser zu schmälern oder die Krankenhäuser ganz weg zu radieren kann niemand mit gutem Gewissen zustimmen.
Die Umwandlung von einzelnen Kreiskrankenhäusern in Portalkrankenhäuser geht meines Erachtens nicht, denn dann ist der Tod dieser Portalkrankenhäuser jetzt schon mit eingeplant.
Deshalb Einspruch euer Ehren mit einem Nein!!
DieLinke bietet dafür aber an, dass wir gemeinsam gegen das ungerechte System der Fallpauschalen (DRG) vorgehen können.
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