Schlagwort: Kreistag

Kreistagssitzung öffentlich vom 27.10.2015 Offener Brief

25. Dezember 2015  Meldungen

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

sie haben im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2.3 „Freihandelsabkommen TTIP, Ceta und TiSA; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen“ kein Rederecht eingeräumt. Sie sagten dazu, der Ältestenrat sei so übereingekommen, dass nur Redebeiträge von den Fraktionsvorsitzenden zugelassen werden sollen. Sie setzten dieses „Übereinkommen“ als Sitzungsleiter um.

Ich trete Ihrer Entscheidung hiermit ausdrücklich entgegen und möchte ihr nachdrücklich widersprechen.

Auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich, wenn sie mir das Rederecht bei dem Punkt 2.3 „Freihandelsabkommen TTIP, Ceta und TiSA; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen“ entziehen?

Ich weiße Sie darauf hin, dass es bisher ihre Gepflogenheit als Sitzungsleiter war, die Fraktionsrunden mit den Wortbeiträgen von den Vertretern der Partei Die Linke und weiteren Beiträgen sowohl im Kreistag als auch in den Ausschüssen zu erweitern. Dies war in Anlehnung an § 9 der Geschäftsordnung des Kreistages Ihr bisher gängiges Verfahren bei Kreistagssitzungen und auch in den jeweiligen Ausschüssen.

Sie sagten nach meinem Protest, den ich im Punkt „Anfragen“ am Ende der öffentlichen Sitzung zu Ausdruck gebracht hatte, ich hätte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen müssen, damit ich in diesem Punkt zu Wort hätte kommen können. Sie waren dazu extra an meinen Platz gekommen. Das bedeutet im Klartext, dass ich mein Rederecht in diesem Fall nur ausüben kann, wenn ich ein Antrag zur Geschäftsordnung stelle und dieser durch den Kreistag positiv beschieden wird. Das ist für mich mehr als befremdlich, ich halte dies für zutiefst undemokratisch, weil es mich in der Ausübung meiner politischen Tätigkeit als gewählten Volksvertreter massiv behindert.

Ich möchte auch darauf verweisen, dass der Ältestenrat kein Beschlussgremium ist. Welche Kreistagsmitglieder in der Sitzung reden dürfen oder nicht, entscheidet meiner Rechtsauffassung nach nicht der Ältestenrat respektive der Landrat, indem er die Wünsche des Ältestenrates umsetzt.

Durch Ihre Form der Sitzungsleitung bei dem oben beschriebenen Punkt wird die Gleichbehandlung der Kreistagsmitglieder und Ihrer Rechte ad absurdum geführt.

Ich weiße Sie darauf hin, dass ich mir weitere rechtliche Schritte vor behalte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Oßwald